Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Ambiente & Design Textilmanufaktur GmbH;
FN346913T
Christian Gstettner
1. Geltungsbereich
1.1. Die AGB werden allen Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen durch Ambiente & Design, Christian Gstettner (im folgenden kurz Auftragnehmer genannt) zugrunde gelegt, soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.
1.2. Auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht zwingenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen, Anwendung.
1.3. Von diesen AGB’s abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Angebote
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge aus welchem Grund auch immer abzulehnen.
2.3. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
2.4. Sämtliche technischen sowie planlichen Unterlagen bzw. Muster und Prospekte bleiben geistiges Eigentum der Firma Christian Gstettner/Ambiente & Design. Eine auch nur auszugsweise Verwendung dieser Unterlagen bzw. Materialien ohne Zustimmung des Auftragnehmers macht schadenersatzpflichtig.
2.5. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.
3. Preise
3.1. Den angebotenen Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zu Grunde. Die Preise sind daher freibleibend.
3.2. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen erhöhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Auftraggeber anzulasten.
3.3. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Niederlassung Bad Wimsbach-Neydharting und verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.
4. Lieferungen
4.1. Die Lieferfristen sind jedenfalls freibleibend, sofern nicht ausdrücklich fixe Lieferfristen vereinbart wurden.
4.2. Der Auftragnehmer kann jederzeit vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurück treten, wenn bloßer Zufall die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich machen. Gleiches gilt für Betriebsstörungen aller Art beim Auftragnehmer oder dessen Lieferanten, elementare Ereignisse, Streiks und sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände.
4.3. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferungen behandelt werden.
4.4. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden des Auftragnehmers sowie die erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
4.5. Die Vergabe des Auftrages – ganz oder teilweise – an Subunternehmer bleibt vorbehalten.
5. Gefahrenübergang
5.1. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt in jedem Fall mit der Übergabe der Ware an den Transporteur, an die Post oder Bahn, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten auf allen Lieferungen das Eigentum des Auftragnehmers.
6.2. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen von jetzt unwiderruflich an den Auftragnehmer ab. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer des Eigentumsrechtes der Firma Ambiente & Design unzulässig. Der Käufer haftet für Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum.
6.3. Der Käufer tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche im Voraus an die Firma Ambiente & Design ab.
6.4. Die Firma Ambiente & Design ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt.
6.5. Jeder Verstoß des Käufers gegen die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt berechtigen die Firma Ambiente & Design zur Einigung einer Konventionalstrafe in Höhe von €3.000,00.
7. Zahlung
7.1. Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder binnen 30 Tagen netto zu bezahlen.
7.2. Gewährte Rabatte, Bonitäten etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
7.3. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Rechnung fällig.
7.4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer verpflichtet sich, bei Überschreitung des Zahlungszieles, aus welchem Grund auch immer, Verzugszinsen von mindestens 10% per anno zu bezahlen und ist außerdem damit einverstanden, dass Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Betreibungsspesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
7.5. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständige Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
7.6. Die Firma Ambiente & Design ist berechtigt, die Auslieferung jeder bei ihr bestellten Ware so lange zu unterlassen, bis der Käufer sämtlichen Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung dem Auftragnehmer gegenüber bestehenden Verpflichtung erfüllt hat.
8. Mängelrüge
8.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt, müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware im Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen.
8.2. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet die Firma Ambiente & Design nach deren Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Muster, Schutzrechte
9.1. Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen Preis berechnet.
9.2. Für vom Käufer beigebrachte Schnitte und Muster kann, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde oder es sich nicht um bereits geschützte Muster handelt, kein gewerblicher Rechtsschutz eingeräumt werden.
9.3. Die Weitergabe und Verwendung der übermittelten Schnitte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Firma Ambiente & Design
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie sämtliche Verpflichtungen des Käufers gegenüber der Firma Ambiente & Design ist Bad Wimsbach-Neydharting.
10.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und der Firma Ambiente & Design ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3 Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Gmunden zuständigen Gerichtes vereinbart.